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Energiekommune_2014_03

Minister Gabriels EEG-Entwurf setzt auf Ausschreibungen DerReferentenentwurfzurNovelledesErneuerbare-Ener- gien-GesetzeswurdevonBundesenergieministerSigmar Gabriel zur Ressortabstimmung an die anderen Ministe- rienübergeben.SolltederEntwurfsoumgesetztwerden, würde sich damit die Gesetzeslage für den Ausbau er- neuerbarer Energien grundsätzlich ändern. So wird schon direkt zu Beginn des Gesetzes in § 1 a als Grundsatzformuliert,dassdieHöhederfinanziellenFörderung bis spätestens 2017 durch Ausschreibungen ermittelt werden soll.WährendderVerbandKommunalerUnternehmen(VKU)die Umstellung des Förderprinzips von festen Einspeisevergütun- genaufAusschreibungenbegrüßt,sehenderBundesverbandEr- neuerbareEnergienundderBundesverbandBürgerenergieNach- teile. Sie fürchten, dass Bürgerenergieprojekte bei Ausschrei- bungenkaumeineChancehabenwerden.Nochistaberauchmit dem Gesetzentwurf – der samt Begründung 222 Seiten füllt – nicht klar, wie Gabriel die Ausschreibungen ausgestalten will. Er will über eine Verordnungsermächtigung allerdings dabei freie Hand haben. Es bleibt abzuwarten, ob die Abgeordneten dazu bereit sind. Denn einige stehen dem Ausschreibungsmo- dell skeptisch gegenüber. So betont die SPD-Abgeordnete Nina Scheer, die Tauglichkeit müsse erst nachgewiesen werden. Sie könnte sich auf § 65 b des Gesetzentwurfs berufen. Demnach wird das Ausschreibungsmodell dem Bundestag nur empfoh- len,wennessichbeiPhotovoltaik-Freiflächen-Anlagenbewährt habensollte.In§1aklingtdasallerdingsganzanders–hierer- scheintderÜbergangzuAusschreibungenalseinwesentlicher Grundsatz des Gesetzes. AWi Baugesetzbuch-Novelle soll Ländern restriktive Windplanung erleichtern LändersollenkünftignachBaugesetzbuch(BauGB)pau- schaleMindestabständevonWindkraftanlagenzurWohn- bebauung festlegen dürfen. DiessiehteinReferentenentwurfzurNovelledesBauGBvor, überdendasfederführendeBundesumweltministerium(BMUB) derzeitmitdenanderenRessortsderBundesregierungverhan- delt. Diese Länderöffnungsklausel war auf Druck der bayeri- schenCSUimKoalitionsvertragvereinbartworden.DerEntwurf von SPD-Umweltministerin Barbara Hendricks sieht vor, dass Länder Mindestabstände in Abhängigkeit von der Gesamthöhe derWindenergieanlagefestgelegendürfen,umdamitindiePla- nungshoheit der Kommunen einzugreifen. DiebisherigeRechtslagesollfürGebietegelten,dievordem 16. Dezember 2013 in Flächennutzungs- oder Raumordnungs- plänen fürdieWindnutzungausgewiesenwurden.Essolldabei ausreichen,dassdiePlänezudiesemStichtagformalbekannt- gemachtwordenwaren.Am16.DezemberwurdederKoalitions- vertragunterschrieben.InderGesetzesbegründungwirddarauf verwiesen, dass die Länder bei einer etwaigen Festlegung von MindestabständendenverfassungsmäßigenVerhältnismäßig- keitsgrundsatzzubeachtenhaben:„Dieberührtenöffentlichen Belange(z.B.derstetigeAusbauerneuerbarerEnergien,Schutz des Landschaftsbildes, Anwohner- und Betreiberinteressen) sind in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.“ DennochbefürchtetderBundesverbandWindenergie,dass die Gesetzesänderung einen Schneeballeffekt auslöst, der die Flächen für die Windenergie massiv beschneidet.gb 3/14 Der Infodienst für die lokale Energiewende Energiekommune www.energiekommune.info Foto:Bundestag/AchimMelde Die weltweit größte Fachmesse der Solarwirtschaft, Messe München Anzeige

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