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Energiekommune_2014_06

2 6/ 2014Energiekommune Bayern: Neuer Windatlas ermöglicht realistischere Prognosen In Bayern ist der Energieatlas aktualisiert worden. Wich- tigste Neuerungen sind ein aussagekräftiger Windatlas, eine3D-Windrad-AnalyseundeinMischpult,mitdemsich beispielsweisederFlächenbedarfverschiedenererneuer- barer Energien für ein beliebig ausgewähltes Gebiet an- schaulich darstellen lässt. Ob von dem neuen Windatlas wichtigeImpulseausgehen,istangesichtsderpolitischen Lage im Freistaat allerdings fraglich. Der seit langem angekündigte Windatlas wurde Anfang Mai im Internet freigeschaltet. „Windkraft ist ein wichtiger Pfeiler auf dem Weg zu einem grünen Bayern“, heißt es in der dazuge- hörigenPressemitteilungvonEnergieministerinIlseAigner,und ergänzend: „...natürlich nur energiepolitisch.“ Eigentlich hätte derAltlasschon2013erscheinensollen.ZuletzthattedessenIm- plementierung in den existierenden bayerischen Energieatlas das Erscheinen verzögert. Der neue Windatlas ersetzt das ungenaue und fehlerhafte Vorgängermodell. Die mithilfe meteorologischer Berechnungs- verfahrenerstelltePlanungshilfezeigtWindgeschwindigkeiten in10,100,130und160MeterHöheanundermöglichtErtrags- berechnungen. Als „tolle Arbeitshilfe“ wertet Günter Beermann, Vorstand beimbayerischenLandesverbanddesBundesverbandesWind- energie (BWE) den neuen Windatlas. „Wir sind an einige Stand- orte gegangen und haben die Angaben überprüft“, sagt Beer- mann. „Was der Atlas sagt, kommt einigermaßen hin“. Dass von dem Werk Impulse für neue Windräder in Bayern ausgehen,bezweifeltBeermannindes.„WennmandieZahl1000 mit0multipliziert,dannkommtdabei0heraus“.Die0unddamit das K.-O.-Kriterium sei in diesem Fall die bayerische Bauord- nung,diederzeitüberarbeitetwird. NachdenPlänenderBaye- rischen Staatsregierung sollen Windkraftanlagen im Außenbe- reich nur noch privilegiert sein, wenn der Abstand zu Wohnge- bäuden die zehnfache Höhe beträgt („10H“) – es sei denn, die Kommune stellt einen anderslautenden Bebauungsplan auf. „EinBebauungsplankannnuraufeinemFlächennutzungs- planbasieren“,soBeermann.VieleKommunenhättenaberinder Vergangenheit lediglich Konzentrationsflächen ausgewiesen. Wollten sie nun den Flächennutzungsplan fortschreiben und dann einen Bebauungsplan aufstellen, verzögere das die Pla- nungen um etwa vier Jahre, so seine Schätzung. Beermann: „Bis dahin haben wir zwei neue EEGs.“ DadieBayernihreBauordnungnurändernkönnen,wenndas „Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vor- gabevonMindestabständenzwischenWindenergieanlagenund zulässigenNutzungen“inKrafttritt,istfraglich,wanndassein wird: Der Bundesrat hat den Entwurf am 23. Mai 2014 abge- lehnt. Somit wird es wahrscheinlich, dass das – nicht zustim- mungspflichtige–GesetzindenVermittlungsausschusskommt. (siehe folgende Meldung) baf www.energieatlas.bayern.de Länder wollen keine Öffnungsklausel DerBundesratmöchteesdenLändernnichtermöglichen, eigene Abstandsvorgaben für Windräder zu machen. InseinerSitzungvom23.Mai2014beschlossdasGremium, den „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Länderöff- nungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen“ abzulehnen. (Drucksache 155/14) Der Bundesrat sehe die Einführung der Länderöffnungsklauselals„überflüssigundimHinblickaufdie notwendigeUmsetzungderEnergiewendealskontraproduktiv an“, so die Begründung. Da Länder und Kommunen die Mög- lichkeit hätten, im Rahmen der Bauleitplanung angemessene Abstände festzulegen, bestehe aus fachlichen Gesichtspunk- tenkeinBedarffürdieKlausel.Abschließendheißtes:„DieEner- giewendeisteinegesamtstaatlicheAufgabe,dievonallenLän- derngemeinsambewältigtwerdenmuss.Dazusindauchmög- lichst einheitliche Rahmenbedingungen erforderlich.“ Die Bundesregierung leitet den Gesetzentwurf nun zur Be- schlussfassungandenBundestag.Wirderbeschlossen,wirdder EntwurfnochmalsdemBundesratzugeleitet.Dadervorliegende Gesetzentwurfnichtzustimmungpflichtigist,kannderRatdas Gesetz akzeptieren oder den Vermittlungsausschuss anrufen. „AngesichtsdervorliegendennegativenStellungnahmeistletz- tereszuerwarten“,soderRechtsanwaltDr.HelmutLoibl.Seine Einschätzung:„DieVerabschiedungdesGesetzesvorderSom- merpause ist dann wohl kaum zu halten.“ baf www.bundesrat.de Verlag: Guido Bröer & Andreas Witt GbR, Bültestraße 70 b, 32584 Löhne Tel. (05731) 83460 Fax (05731) 83469 www.solarthemen.de redaktion@solarthemen.de Redaktion: Barbara Frey(CvD) Andreas Witt Guido Bröer (verantw.) ISSN: 2195 - 8742 Druckerei: Kurt Eilbracht GmbH & Co. KG Gohfelder Straße 45, 32584 Löhne Anzeigen und Beilagen: Arndt Klöckner Tel. (0170) 4944794 Ute Meyer-Heinemann Tel. (0176) 42068868 Energiekommune-Abo: 59,- Euro pro Jahr für zwölf Ausgaben. I M P R E S S U M Abbildung:EnergieatlasBayern Viel Potenzial für Windenergie zeigt der neue Windatlas an. Diese Grafik markiert die Volllaststunden in 160 Meter über Grund.

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