Die geplanten Bestimmungen des Kleinanlegerschutzgesetzes hatten Energienenossenscjaften zuletzt das Leben schwer gemacht. Nun zeichnet sich eine Entschärfung ab. Ende Februar haben dazu die Beratungen im Bundestag begonnen. Genossenschaften dürfen zumindest erwarten, dass sie weiterhin relativ problemlos Nachrangdarlehen einwerben können. Auch die Neuregelungen des Kapitalanlagegesetzbuches stehen in diesem Zusammenhang auf dem Prüfstand. Für Genossenschaften ist entscheidend, ob sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Alternativer Investmentfonds (AIF) angesehen werden, womit strenge, für kleine Genossenschaften kaum zu erfüllende Auflagen verbunden sind. Bestellen Sie jetzt die Energiekommune im Print- oder Online-Abo.
Aus dem Inhalt der Ausgabe 3/15:
- Energiegenossenschaften: Angedachte Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch könnten die Arbeit wieder erleichtern
- Intelligente Stromzähler: Stromerzeuger sollen schon ab 800 Watt damit ausgestattet werden
- Car-Sharing: Stadtwerke Augsburg starten eigenes Angebot
- PV-Freiflächen: Die Bundesnetzagentur hat die ersten 150 Megawatt ausgeschrieben
- Engagement: Kommunen können sich bis zum 31. März beim Wettbewerb „Kommunaler Klimaschutz 2015“ bewerben
- Energetische Sanierung: Thermografie-Spaziergänge sollen Interesse von Hausbesitzern wecken
- Solarthermie: Mit großen Anlagen bei der Solarbundesliga punkten
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