Energiekommune 05/2014

Sobald Strom an Dritte verkauft wird, soll nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung die komplette EEG-Umlage fällig werden. Das betrifft etwa einen Förderverein, der auf dem Dach einer Schule eine Solarstromanlage betreiben und den Strom an die Schule liefern möchte. Die EEG-Novelle muss noch vom Bundestag beraten werden, ebenso wie die von der Regierung beschlossene Änderung des Baugesetzbuches. Wie sich beide Gesetze auf die Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen auswirken werden, dazu und zu vielen weiteren Themen finden Sie Wissenswertes im Infodienst für die lokale Energiewende, erhältlich jeden Monat in der Print-Ausgabe sowie als E-Paper, PDF oder im Abo.

Aus dem Inhalt der Ausgabe 05/14:
  • Gesetzentwurf: Auch von Kommunen selbst erzeugter Strom soll mit EEG-Umlage belastet werden
  • Windenergie in Bayern: Kommunen müssen sich entscheiden
  • Verwaltungsgericht: Gemeinde muss Nahwärme-Kalkulation offen legen
  • Studie: Geplante EEG-Reform gefährdet breite Basis für Energiewende
  • Energieeffizientes Kühlen: Einkommensschwache Haushalte profitieren von Abwrackprämie
  • Südwestfalen: Kataster für Wärmesenken soll optimale Standorte für Kraft-Wärme-Kopplung zeigen
  • Klimaschutzkonzept: Landkreis Altenkirchen richtet Solarstromanlagen streng für Eigenverbrauch aus

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