Energiekommune 11/2014
Müssten Windkraftanlagen zur Wohnbebauung einen pauschalen Abstand von 2 km einhalten, ließen sich bundesweit nur drei Prozent der potenziellen Windkraftleistung realisieren. Zu diesem Ergebnis gelangt eine aktuelle Analyse des Umweltbundesamtes. In Bayern hält die Staatsregierung indes nach wie vor an ihrem umstrittenen „10-H-Gesetz“ fest. Tritt es in Kraft, werden viele kommunale Windkraft-Ausweisungen obsolet. An welchen Stellen die lokale Energiewende derzeit ausgebremst oder angeschoben wird, lesen Sie in der aktuellen Zeitschrift Energiekommune, erhältlich jeden Monat als E-Paper, PDF oder im Abo.