Energiekommune 05/2014
Sobald Strom an Dritte verkauft wird, soll nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung die komplette EEG-Umlage fällig werden. Das betrifft etwa einen Förderverein, der auf dem Dach einer Schule eine Solarstromanlage betreiben und den Strom an die Schule liefern möchte. Die EEG-Novelle muss noch vom Bundestag beraten werden, ebenso wie die von der Regierung beschlossene Änderung des Baugesetzbuches. Wie sich beide Gesetze auf die Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen auswirken werden, dazu und zu vielen weiteren Themen finden Sie Wissenswertes im Infodienst für die lokale Energiewende, erhältlich jeden Monat in der Print-Ausgabe sowie als E-Paper, PDF oder im Abo.