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Energiekommune_2014_08

Ausschreibung von PV-Freiflächenan- lagen: Vieles ist derzeit noch unklar Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat Mitte Juli seine Eckpunkte für die Ausschrei- bungvonPhotovoltaik-Freiflächenanlagenvorgelegt.Wie dabei auch kleinere lokale Akteure zum Zuge kommen sollen, bleibt derzeit noch unklar. Das BMWi betont zwar, dass die heutige Vielfalt von kleine- renAkteurenundlokalerBeteiligungdurchdieAusschreibungs- modalitäten sicher gestellt werden sollen. Wie die geforderte angemessene Berücksichtigung der Belange von Energiege- nossenschaften oder Bürgerprojekten aber genau geschehen soll, bleibt derzeit noch vage. Auch stehe der Schutz der Akteursvielfalt in einem „poten- tiellenSpannungsverhältnis“zudemZielderDiskriminierungs- freiheitundWettbewerblichkeitvonAusschreibungen,erklärtdie Stiftung Umweltenergierecht. In deren Einschätzung heißt es weiter:„UmdiemöglichenAuswirkungenaufdieAkteursvielfalt beurteilen zu können, muss somit zumindest die nach § 88 EEG2014geplanteVerordnungzudenPV-Ausschreibungenoder sogar die Auswertung der Pilotphase im Ausschreibungstext abgewartet werden, da es entscheidend darauf ankommt, wie der Verordnungs- bzw. Gesetzgeber seine verbleibenden Spiel- räume nutzen wird.“ Das BMWi stellt sich als materielle Voraussetzung zu einer AusschreibungeinenAufstellungsbeschlussderjeweiligenGe- meinde für einen Bebauungsplan vor. Dieses Kriterium be- schreibt das Eckpunktepapier auch als einzige konkrete Hoff- nunginSachenAkteursvielfalt:„Dabeiwirdangenommen,dass kleinere, weniger professionelle Akteure wie Bürgerenergiege- sellschaften vor Ort über die nötige Akzeptanz verfügen, um schnell einen Bebauungsplan zu erlangen.“ Nochbiszum22.AugustistjederBundesbürgereingeladen,zu den Vorschlägen des BMWi Stellung zu nehmen. gb/baf www.erneuerbare-energien.de, www.stiftung-umweltenergie- recht.de; Stellungnahmen sind zu richten an die Adresse: auschreibung-eeg@bmwi.bund.de Unsicherheit bei Energiegenossen Noch ist unklar, wie viele Bürgerenergiegenossenschaf- ten künftig unter das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) fallen. Biszum21.JulimusstenGenossenschaften,dienichtunter das neue KAGB fallen, sich bei der Bundesanstalt für Finanz- dienstleistungsaufsicht (BaFin) registrieren lassen. Eine Sta- tistik zur Zahl der Anträge lag der Bundesbehörde bis Redakti- onsschluss der Energiekommune allerdings noch nicht vor. Entscheidend dafür, ob Energiegenossenschaften künftig vom KAGB unbehelligt bleiben, ist die Frage, ob sie als operativ tätig gelten. Sind sie dies nur am Rande, gelten sie als alterna- tiver Investmentfonds (AIF) und unterliegen damit den neuen Vorschriften. Andreas Wieg vom Deutschen Genossenschafts- undRaiffeisenverband(DGRV)gehtzwardavonaus,dasseingro- ßer Teil der Energiegenossenschaften als operativ tätig ange- sehenwird,gleichwohlherrscheunterdenGesellschaften„eine große Unsicherheit“, da das Thema sehr komplex sei. 30 Prozent der bestehenden Genossenschaften planen in- zwischenkeineweiterenProjektemehr,hatderDGRVineinerUm- frage ermittelt. Ursache ist neben dem KAGB die Novelle des EEG.NachSchätzungenderBundesgeschäftsstelleEnergiege- nossenschaften werden als Folge der gesetzlichen Neuerun- genimJahr2014InvestitioneninHöhevonrund300Millionen Euro zurückgestellt. Bernward Janzing DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. Tel. 030 20241-6900, info@dgrv.de, www.dgrv.de EEG-Novelle nimmt letzte Hürden DasErneuerbare-Energien-Gesetz(EEG)istam1.August in Kraft getreten. Nach der Unterzeichung durch Bundespräsident Joachim Gauck und der am 24. Juli erfolgten Veröffentlichung im Bun- desgesetzblatt konnte das EEG wie geplant Anfang August in Kraft treten (vgl. Energiekommune 7/2014). baf 8/14 Der Infodienst für die lokale Energiewende Energiekommune www.energiekommune.info Foto:BarbaraFrey

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