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Energiekommune_2014_08

Energieautarker Gewerbepark UnterdemNamenEhoch4wollenInvestorenimschwäbi- schen Hohentengen einen als nachhaltig bezeichneten Energie-undGewerbeparkerrichten–nochistunklar,ob das viel mehr ist als Marketing. DasGebietmiteinerGrößevon77Hektarsoll,soverspricht die Projektgesellschaft, „in der Kombination von Solarenergie, Wasserkraft, Windenergie, Bioenergie und Holzvergasung voll- ständig energieautark arbeiten“. Der Gewerbepark werde „die WeichenfürNachhaltigkeitinderZukunftabsichern“formuliert Jürgen Gaugel, Geschäftsführer der Ehoch4 GmbH. Konkrete ZahlenüberdenBedarfanStromundWärmesindbislangaller- dings nicht zu bekommen. BestandteiledesProjektssollennebendemGewerbegebiet undeinerAkademiefürNachhaltigkeitaucheinLern-undEner- gieparksein.HiersolldasEntstehenerneuerbarerEnergienund derverantwortungsvolleUmgangmitunserenRessourchenver- mittelt werden. Der Park soll pro Jahr zwischen 75000 und 100000 Besucher aus einem Umkreis von gut 100 Kilometern anziehen. Auch zu den sich daraus ergebenden Fragen eines umweltverträglichenVerkehrskonzepteskanndiePressestelle der Projektgesellschaft bislang noch keine Auskünfte geben. Zu den Investoren zählt unter anderen eine Gesellschaft desSAP-BegründersDietmarHoppunddieVersandhausgruppe Klingel.ManhoffebeiderFinanzierungauchaufUnterstützung durch EU-Gelder, sagt eine Sprecherin. Die Gemeinde bezahlte im vergangen und in diesem Jahr bereits 150000 Euro für die Konversion des ehemaligen Militärgeländes. Bernward Janzing Ehoch4 GmbH, Tel 0751 56180983 info@ehoch4.de, www.ehoch4.de Kommunen für Klimapartnerschaften mit Lateinamerika gesucht Noch bis zum 15. August 2014 können deutsche Städte undGemeindenihrInteresseaneinerKlimapartnerschaft mit lateinamerikanischen Kommunen bekunden. TeilnehmeberechtigtamProjekt„50kommunaleKlimapart- nerschaften bis 2015“ sind deutsche Kommunen, die bereits partnerschaftlichmitLateinamerikaverbundensind,aberauch solche,dienochkeineKontaktezudemKontinenthaben.DieThe- men Klimaschutz und Klimaanpassung sollen im Rahmen des Projektes „systematisch und dauerhaft“ in die Partnerschafts- arbeit integriert werden. „Dadurch können bestehende Städte- partnerschaften gestärkt werden“, so Benjamin Lange von der an dem Projekt beteiligten Engagement Global gGmbH. Ziel sei es, gemeinsam konkrete Handlungsprogramme zu erarbeiten. Teilnehmende Kommunen sollten an einer langfris- tigen Zusammenarbeit interessiert sein und Personen für den internationalenfachlichenAustauschbereitstellen.AlsAkteure sollten Menschen aus der Kommunalverwaltung und -politik sowie der Zivilgesellschaft beteiligt werden. Diesewerdenvorbereitetundqualifiziert.Reisekostenwer- den übernommen. Die Kommunen werden in ihrer Informati- ons-undÖffentlichkeitsarbeitunterstütztundbeiderUmsetzung der Handlungsprogramme beraten. DasProjektstartetdiesesJahrinseineviertePhase.Bislang gibt es 33 Klimapartnerschaften zu afrikanischen, lateiname- rikanischen und karibischen Kommunen. Organisiert wird das Projekt von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) und der Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW (LAG 21 NRW). baf www.service-eine-welt.de, www.engagement-global.de, www.lag21.de Windkraft im Außenbereich: Landrats- amt beschreitet weiteren Rechtsweg Das Landratsamt Freising legt Rechtsmittel gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom 13. Mai 2014 ein, in dem es angewiesen wurde, einem Landwirt dieBaugenehmigungfürseingeplantesWindradzuerteilen. Die vom Landratsamt Freising kontaktierte Landesanwalt- schaft Bayern habe beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, so Martina Ebner vom Freisinger Landratsamt. Der Landwirt, der gegen das Landratsamt geklagt hatte, möchte auf seinem Grundstück eine Enercon E-101 mit einer Gesamthöhe von 186 Metern errichten. In 494 Meter Entfer- nung befindet sich ebenfalls im Außenbereich ein Wohnhaus, dessenBesitzerdasgeplanteWindradaufgrundseineroptisch bedrängenden Wirkung ablehnt. Den von der Gemeinde Rudelzhausen beschlossenen und vomFreisingerLandratsamtgenehmigtenTeilflächennutzungs- planerklärtdasUrteil„ausinhaltlichenGründenunwirksam“. Er leideaneinem„beachtlichenAbwägungsmangel“.DieGemeinde habe„denwesentlichenUnterschiedzwischenhartenundwei- chen Tabuzonen verkannt, da sie auch Kriterien für harte Tabu- zonen zum Teil abwägungsoffen behandelt hat.“ In seiner schriftlichen Begründung führt das Bayerische VerwaltungsgerichtMünchenweiteraus,dassdemimAußenbe- reich wohnenden „Betroffenen eher Maßnahmen zuzumuten sind,duchdieerdenWirkungenderWindkraftanlageausweicht odersichvorihnenschützt,etwadurchSichtblendenoderBaum- bewuchs. Denn wer im Außenbereich wohnt, muss grundsätz- lich mit der Errichtung von in diesem Bereich nach § 35 Abs. 1 Nr.5BauGBpriviligiertenWindkraftanlagenundihrenoptischen Auswirkungen rechnen“. baf 6 8/ 2014Energiekommune Foto:FrankP.Kistner Der Bagger rollt schon mal an: Startschuss für Ehoch4

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