Energiekommune 07/2014
Ob die 20-kW-Photovoltaik-Anlage auf dem Schuldach, das Blockheizkraftwerk für das Hallenbad oder der geplante Bürgerwindpark: Ab dem 1. August 2014 müssen sich Städte, Gemeinden, lokale Energiegenossenschaften und Stadtwerke auf viel Neues einstellen: Mit der beschlossenen Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetztes (EEG) ändern sich die Regeln im Strombereich. Vielleicht rückt ja nun die Energiewende bei der Effizienz, beim Verkehr und bei der Wärme mehr ins Bewusstsein. Bewährte Instrumente sind bereits vorhanden. Welche Erfahrungen kleine Kommunen beispielsweise mit dem European Energy Award gemacht haben, lesen Sie im aktuellen Infodienst für die lokale Energiewende, erhältlich jeden Monat als E-Paper, PDF oder im Abo.