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Energiekommune_2013_10

G E N O S S E N S C H A F T E N 10/ 2013Energiekommune Foto:Minerva Studio - Fotolia.com Laut Genossenschaftsgesetz muss jede Genossenschaft Mit- glied in einem Prüfungsver- band sein. Dieser nimmt auch die Gründungsprüfung vor, ohne die eine Genossenschaft gar nicht starten darf. Und alle ein bis zwei Jahre – je nach Größe der Genossenschaft – prüft der Verband die wirtschaftliche Situation. Einen speziellen Verband für Energiegenossenschaften gibt es nicht, allerdings haben einige Prü- fungsverbände ein Interesse daran, die Energiegenossenschaften für sich zu gewinnen. In diesem Bereich gibt es mit Abstand die meisten Neugrün- dungen von Genossenschaften. Verbände zur Auswahl Während einzelne Verbände nur bestimmten Genossenschaften offen stehen, wie zum Beispiel der REWE- Prüfungsverband, decken andere Verbände ein Spektrum an Branchen ab. Viele neue Energiegenossenschaf- ten haben sich den Regionalprü- fungsverbänden angeschlossen – etwa dem Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband (BWGV), dem Genossenschaftsverband Bay- ern oder dem Rheinisch-Westfäli- schen Genossenschaftsverband. Ne- ben diesen gibt es weitere Regional- verbände und auch bundesweit tätige, wie zum Beispiel den Prü- fungsverband der kleinen und mittel- ständischen Genossenschaften (PKMG). Die gleiche Sprache sprechen Aus Sicht von Burghard Flieger, der mit der Innova eG schon sehr viele Genossenschaften in der Gründungs- phase begleitet hat, sind verschiedene Auswahlkriterien wichtig, die für die einzelnen Genossenschaften aber ein unterschiedliches Gewicht haben können. Achten sollte man, so Flieger, auch auf die „kulturelle Nähe“. Denn es sei relevant, ob man mit den Menschen im Prüfungsver- band klarkomme, ob man dieselbe Sprache spreche. Weitere Faktoren sind Service und Dienstleistungen, sofern man sie in Anspruch nehmen will, und eventuell auch die regionale Nähe. Und für Energiegenossen- schaften kann bedeutsam sein, in welchem Maß ein Prüfungsverband in diesem Themenfeld bereits eigene Kompetenzen aufgebaut habe. So verfüge etwa der BWGV über einen speziellen Arbeitskreis für Energie- genossenschaften sowie einen Ex- perten für das Thema. „Das ist was Besonderes“, meint Flieger. Neben der Beratung und dem En- gagement für Energiegenossenschaf- ten zählt aber auch der Preis. Zum ersten Mal werden Genossenschaften bei der Gründungsprüfung und dem Gründungsgutachten zur Kasse ge- beten. Die Spannbreite reicht hier von null bis zu einigen tausend Euro. Bei kostenlosen Gründungsprüfun- gen ist darauf zu achten, dass man nicht später bei den Mitgliedsbeiträ- gen und den kontinuierlichen Prü- fungen umso mehr bezahlt. Hier sollte sich also jede Genossenschaft beim Verband nach den genauen Konditionen erkundigen. Kostenunterschiede Einige der Regionalgesellschaften bieten für neue Genossenschaften feste Beträge an. So koste die Grün- dungsprüfung samt Gutachten beim BWGV pauschal 1500 Euro, sagt Michael Roth, Fachgebietsleiter für Neugründungen beim BWGV. Die Summe beinhalte darüber hinaus schon weitere Beratungsleistungen und Unterlagen. Der jährliche Mit- gliedsbeitrag liege bei 100 Euro bzw. bei 0,3 Promille vom Umsatz. Und für die kontinuierliche Prüfung – sofern sich eine Genossenschaft ihr freiwillig jährlich unterzieht – sind in den ersten drei Jahren jeweils 800 Euro zu kalkulieren. Anschließend wird die Prüfung nach tatsächlichem Stundenaufwand berechnet. Kleine Energiegenossenschaften könnten für Mitgliedschaft und Prüfung von 1000 Euro ausgehen. Zum Vergleich: Der PKMG nennt bei einer Genossenschaft mit mehr als 200000 Euro Umsatz ein Prüfungs- honorar von mindestens 1700 Euro. Andreas Witt www.energiegenossenschaften- gruenden.de www.genossenschaften.de www.innova-eg.de Informationsquellen DEN RICHTIGEN PRÜFUNGSVERBAND FINDEN Mehr und mehr Energiegenossenschaften werden ge- gründet. Jede muss Mitglied in einem Prüfungsverband werden. Doch welcher Prüfungsverband ist der richtige? GENOSSENSCHAFTEN 10

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