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Energiekommune_2014_05

EEG-Novelle soll Kosten für selbst er- zeugten Regenerativ-Strom erhöhen Am 8. Mai wird der Gesetzentwurf für die Novelle des Er- neuerbare-Energien-Gesetzes in den Bundestag einge- bracht. Die Regierung hatte den Entwurf am 8. April ver- abschiedet.AuchvonKommunenselbsterzeugterRege- nerativ-Strom soll mit der EEG-Umlage belastet werden. DiekompletteUmlagesollfälligwerden,sobaldderStroman Dritte verkauft wird. Dies betrifft zum Beispiel Genossenschaf- ten,dieaufHausdächernSolarstromanlagenbauenundanMie- terStromliefernmöchten.BislangwirdbeisolchenLieferungen nureinereduzierteEEG-Umlagefällig.Diesessogenannte„Grün- stromprivileg“sollwegfallen–auchbeischonbestehendenAn- lagen.WeiterhinvonderEEG-UmlagebefreitsollennurBestands- anlagen sein, deren Strom vom Betreiber selbst genutzt wird. Bei fast allen neuen Anlagen, die ab dem 1. August in Be- trieb gehen, soll auch für den selbst genutzten Strom die EEG- Umlagegezahltwerden.HiersiehtderGesetzentwurfallerdings reduzierteSätzevor.SomüssenzumBeispielprivateHaushalte, KommunenundLandwirtemitderHälftederEEG-Umlagerech- nen.UnternehmendesproduzierendenGewerbeserhalteneinen Rabattvon85Prozent.WährendalsoetwaeineBrauereioderein Mineralölkonzern bei selbst produziertem Strom eine EEG-Um- lage von nur rund 0,9 Cent/kWh zu zahlen hätte, müsste eine Schule mit Solarstromanlage mehr als 3,1 Cent/kWh aufbrin- gen. Und sollte dort zum Beispiel ein schulischer Förderverein die Anlage betreiben und den Strom an die Schule liefern, so würde die komplette Umlage in Höhe von 6,24 Cent/kWh fällig. Lediglich bei Anlagen, die maximal 10 kW Leistung haben, sollendieersten10000selbsterzeugtenundverbrauchtenKi- lowattstundenvonderEEG-Umlageausgenommensein;beiSo- larstromanlagen soll vereinfachend davon ausgegangen wer- den,dasshierdieseKilowattstundenzahlnieüberschrittenwird. Aberauchhiergiltdiesnurdann,wenndieAnlagenvomStrom- verbraucher selbst betrieben werden. Betreiber der Anlage soll sein, wer das wirtschaftliche Risiko des Betriebs trägt. Diese Regelung würde viele Contracting-Lösungen unwirtschaftlich machen. NichtalleBundesländersindmitdemGesetzentwurfeinver- standen. Zwar hatte sich die Regierung vor dem Kabinettsbe- schluss mit den Ländern getroffen und anschließend schien eine große Einigkeit zu bestehen. Allerdings erklärte Franz Un- tersteller, der Energieminister von Baden-Württemberg, nach Vorlage des Regierungsentwurfs zur Novelle des EEG, dies ent- sprechenichtdenAbsprachenmitdenLändern.Vorallemkriti- siertUnterstellerdieRegelungenzumEigenverbrauch.DasLand Baden-Württemberg möchte, dass Anlagen, die erneuerbare Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung nutzen, jedenfalls eine geringereUmlagealsfossileStandard-Kraftwerkezahlensollten. NebendenRegelungenzumEigenverbrauchenthältdieum- fangreiche EEG-Novelle eine Reihe weiterer, teils tiefgreifender Veränderungen gegenüber dem bestehenden Gesetz. So soll schon 2017 die Förderung komplett auf Ausschreibungen um- gestelltwerden.Nochistoffen,wiesichdieBundestagsabgeord- neten zum Gesetzesvorhaben verhalten werden. Sie haben es inderHand,denVorschlagderRegierungzuverändern.Bislang ist allerdings aus den Reihen der Regierungsfraktionen kaum Kritik am Gesetzentwurf geäußert worden, obwohl der an eini- gen Stellen deutlich weiter gehende Reformen vorsieht, als sie im Koalitionsvertrag formuliert wurden. Andreas Witt Der Gesetzentwurf ist zu finden auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums: www.bmwi.de 5/14 Der Infodienst für die lokale Energiewende Energiekommune www.energiekommune.info Die weltweit größte Fachmesse der Solarwirtschaft, Messe München Anzeige Foto:DeutscherBundestag/Lichtblick/AchimMelde

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