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Energiekommune_2014_05

2 5/ 2014Energiekommune Windenergie in Bayern: Kommunen müssen sich entscheiden NachdemdieBundesregierungdenLänderndurcheineÄn- derung des Baugesetzbuches die Freiheit einräumen möchte, Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Be- bauung selbst festzulegen, hat die Bayerische Staatsre- gierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der letztlich den Kommunen die Entscheidung überträgt. Windkraftanlagen sollen in Bayern im Außenbereich nur nochprivilegiertsein,wennderAbstandzubestimmtenWohn- gebäudendiezehnfacheHöhebeträgt(„10H“)–esseidenn,die Kommune stellt einen anderslautenden Bebauungsplan auf. „Kommunen, die die Windkraft verhindern wollen und im Flä- chennutzungsplaneherwiderwilligFlächenausgewiesenhaben, könnennunabwarten“,soDr.BerndWustvonderKanzleiKapell- mann und Partner. „Kommunen,diedieWindkraftvoranbringenwollen,müssen nun zusätzlich noch einen Bebauungsplan erstellen“, so Wust. Da die Abwägungsentscheidungen in der Regel schon bei der Erstellung des Flächennutzungsplans erfolgt seien, sei das keinegroßeHürdeundkönnerelativzügigvonstattengehen,so der Anwalt. Jede Kommune müsse sich jetzt entscheiden, ob sie Windkraft innerhalb des 10H-Bereichs wolle oder nicht. An- gesichts der Vehemenz, die viele Windkraftgegner an den Tag legen, glaubt Wust, dass sich viele Bürgermeister genau über- legen werden, ob sie sich diese Diskussionen antun wollen. NachseinerEinschätzungwirddieRegelungdeswegenzueinem Einbruch beim Ausbau der Windenergie in Bayern führen. BeideGesetzesentwürfemüssennochvomBundestagbzw. dem Bayerischen Landtag beraten werden. Ob die Regelungen in Bayern Bestand haben werden, ist fraglich. Fachanwalt Mar- tin Maslaton hält die 10H-Pläne von Horst Seehofer für rechts- widrig, da sie der Windkraft in Bayern so gut wie keinen Raum lassen. Die Grünen behalten sich daher vor, gegen das Gesetz, so es denn verabschiedet wird, zu klagen. Auch andere Bundesländer könnten von der Länderöff- nungsklausel Gebrauch machen. Gegenüber dem ersten Ent- wurfvonBundesumweltministerinBarbaraHendrickslässtdie vomKabinettam8.AprilbeschlosseneFassungdenLändernviel mehr Freiheiten. Sie können Abstände von Windkraftanlagen fastnachbeliebigenMaßstäbenfestlegen.Nachdemvorherigen Entwurf hätten die Länder lediglich Abstände von Wohnhäu- sern regeln dürfen; jetzt können sie sich auf jede Art von bau- lichen Nutzungen beziehen. Sie müssten diese auch nicht von der Höhe der Windräder abhängig machen, wie es das Umwelt- ministeriumursprünglichgeplanthatte.AuchderHinweisaufden „stetigen Ausbau der erneuerbaren Energien“ als öffentlicher Belang, der sich noch im Februar in der Gesetzesbegründung fand,fehltnun.EinzigeBeschränkungfürLänder,diemitdenge- planten Befugnissen die Windkraftprivilegierung im Außenbe- reich einschränken wollen: Sie müssen ihre entsprechenden Gesetze bis zum 31. Dezember 2015 beschließen. baf/gb http://www.kapellmann.de/kompetenzen/kompetenzteams http://www.maslaton.de Verwaltungsgericht: Gemeinde muss Nahwärme-Kalkulation offen legen Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass die Gemeinde Haßloch dem Anwohner eines Neubauge- bietes mitteilen muss, wie die Endverbraucherpreise für die Nahwärmeversorgung kalkuliert sind. Die Kommune wird gegen das Urteil vom 7. April (Az. 4 K 726/13.NW) voraussichtlich Berufung einlegen. Der dafür zu- ständige Ausschuss wird sich am 14. Mai 2014 mit dem Thema beschäftigenundeineEntscheidungherbeiführen.„DieVerwal- tung wird den Vorschlag unterbreiten, gegen das Urteil des VG NeustadtBerufungeinzulegen“,sagtBürgermeisterLotharLorch auf Anfrage der Energiekommune. Lorch:„IchmessederEntscheidungdesVGNeustadtgrund- sätzliche Bedeutung zu, nicht ohne Grund wurde ja die Beru- fung zugelassen.“ Seiner Meinung nach müsse unter anderem nochmalsrechtlichgeprüftwerden,obeinberechtigtesGeheim- haltungsinteresse der Gemeindewerke Haßloch bestehe und obdieGemeindewerkeHaßlochaußerhalbdesNahwärmeversor- gungsgebietes in ihrem restlichen Versorgungsgebiet tatsäch- lichimWettbewerbmitanderenErdgasanbieternstünden.Lorch: „DieBeantwortungdieserFragendürftesehrausschlaggebend für ein künftiges Agieren eines Nahwärmeversorgers sein.“ IndemNeubaugebiet„SüdlicheRosenstraße“erzeugenein erdgasbetriebenesBlockheizkraftwerkundeinGas-Brennwert- kesseldieWärmefürdasNahwärmenetz.FürdieAnwohnerbe- steht Anschluss- und Benutzungszwang. baf Lothar Lorch, Bürgermeister, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch Tel. 06324 935-240, lothar.lorch@hassloch.de Verlag: Guido Bröer & Andreas Witt GbR, Bültestraße 70 b, 32584 Löhne Tel. (05731) 83460 Fax (05731) 83469 www.solarthemen.de redaktion@solarthemen.de Redaktion: Barbara Frey(CvD) Andreas Witt Guido Bröer (verantw.) ISSN: 2195 - 8742 Druckerei: Kurt Eilbracht GmbH & Co. KG Gohfelder Straße 45, 32584 Löhne Anzeigen und Beilagen: Arndt Klöckner Tel. (0170) 4944794 Ute Meyer-Heinemann Tel. (0176) 42068868 Energiekommune-Abo: 59,- Euro pro Jahr für zwölf Ausgaben. I M P R E S S U M Foto:BarbaraFrey Diesem Windrad auf dem Müllberg im Münchner Norden können neue Gesetzesbestimmungen nichts anhaben: Es steht schon.

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