Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Energiekommune_2013_07

Öffentliche Gebäude, egal ob Bahnhof, Rathaus oder Schu- le, sind meist mit einem kon- tinuierlichen Strombedarf verbun- den. Dabei sind die Stromkosten durchaus so hoch, dass sich der Ein- satz von Solarstromanlagen sofort lohnt. Zu klären ist vorher allerdings, wie gut Solarstromproduktion und Stromverbrauch zusammen passen. Denn davon hängt letztlich ab, wie hoch das Potenzial für den direkt ge- nutzten Solarstrom ist. Zu unterscheiden ist, wer die An- lage betreibt und nutzt. Ist es die Ge- meinde selbst, die eine Photovoltaik- anlage auf einem eigenen Gebäude betreibt, so wird sie mit sehr gerin- gen Stromkosten rechnen können, sofern eben Erzeugung und Ver- brauch zusammen passen. Kooperation nutzt Immer häufiger kooperieren Ge- meinden mit Bürgerenergiegenos- senschaften. Die Genossenschaften betreiben Solarstromanlagen auf den Dächern zum Beispiel von Schulen und verkaufen den Strom an die Ge- meinde als Schulträger. Das ist für beide Seiten aber nur dann ein gutes Geschäft, wenn aus Sicht der Genos- senschaft der Stromerlös höher ist als die Einspeisevergütung und aus Sicht der Gemeinde der Solarstrom weniger kostet als der ansonsten bezo- gene Strom. Das kann auch bei sehr geringen Strombezugspreisen schon der Fall sein, wenn der von der Genossen- schaft gelieferte Solarstrom bei etwa 10 Prozent der gesamten erzeugten Solar- strommenge liegt. Ab 1. Januar 2014 werden bei Gebäude-Solarstromanla- gen, die nach dem 1. April 2012 in Betrieb genommenen wurden, nur noch 90 Prozent des Stromertrags nach den Tarifen des Erneuerbare- Energien-Gesetzes (EEG) vergütet. Dies gilt für Anlagen mit mehr als 10 Kilowatt bis 1 Megawatt Leistung. Die restlichen 10 Prozent muss der Anla- genbetreiber selbst nutzen oder S O L A R S T R O M 10 7/ 2013Energiekommune Öffentliche Gebäude lassen sich mit Solarstrom versor- gen. Das können Gemeinden selbst leisten oder sie können mit Anlagenbetreibern zusammenarbeiten. In der Regel lohnt es sich, den Strom selbst zu nutzen statt ihn einzu- speisen. Zumindest lässt sich so die 10-Prozent-Regel er- füllen, die ab 1. Januar 2014 gelten wird. Als der Hauptbahnhof Berlin in Betrieb genommen wurde, war die Eigennutzung der in das Glasdach integrierten Solarstromanlage noch kein Thema. Solarstrom wurde eingespeist. Doch inzwischen ist auch bei solchen Gebäuden die direkte Nutzung eine gute Option. Foto:BSW-Solar/Langrock Direkter Anschluss Solarstrom vermarkten mit und für Gemeinden

Pages