N E W S 37/ 2014Energiekommune Mehr Fahrräder in die Kommunen Eine „entschlossene Wende in der Verkehrspolitik“ for- dert der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Wichtig sei es auch, die Zweiradmobilität zügig auszubauen. DieFörderungdesRadverkehrsseieine„tragendeSäuleder Attraktivitätssteigerung“ in den Kommunen, so der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB). So könnten Lärm- und Schadstoffe reduziert und der öffentliche Raum vermehrt zum „Flanieren, Verweilen und Spielen“ genutzt werden. Erhebungen zufolge ist jede zweite innerörtliche Autofahrt kürzer als fünf Kilometer, jede vierte sogar kürzer als drei Kilo- meter – ideale Fahrraddistanzen. Notwendig sei ein planerisches Umsetzen, wozu der DStGB unter anderem geschlossene Radwegenetze, überdachte Ab- stellflächenundAufladestationenfürdiewachsendeZahlvonElek- trorädern zählt. Auch sollte es möglich sein, Räder jederzeit in Bussen und Bahnen mitnehmen zu können. In Münster gibt es zu letzterer Forderung bereits Erfahrun- gen:SeiteinemJahrbietendieStadtwerkeihrenKundenan,ein FaltraddesHerstellersTERNzuabonnieren.„Bishernehmen80 Kunden das Angebot in Anspruch“, so Petra Willing von den Stadtwerken. Das Fahrrad lasse sich in 10 Sekunden zusam- menlegenundalsGepäckstückkostenlosimöffentlichenNah- verkehr mittransportieren. Das Abo kostet im Monat 9,99 Euro. DieLaufzeitbeträgtmindestenseinJahr.EinejährlicheInspek- tionaufkleinereSchädenistimPreisinbegriffen.FürdenVertrieb kooperieren die Stadtwerke mit 5 lokalen Fahrradhändlern. baf Die DStGB-Broschüre „Förderung des Radverkehrs in Städten und Gemeinden“ ist unter www.dstgb.de herunterladbar. www.stadtwerke-muenster.de Sanierungen: Höhere KfW-Zuschüsse Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Til- gungszuschüsse für Kommunen und kommunale Un- ternehmen, die Gebäude energetisch sanieren, erhöht. Städte und Gemeinden, die im Rahmen des KfW-Pro- gramms IKK – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren (218) Nichtwohngebäude der kommunalen und sozi- alenInfrastrukturenergetischertüchtigen,erhaltenseitdem1. Juni 2014 einen höheren Tilgungszuschuss: Er beträgt statt bislang12,5Prozentnun17,5Prozent(KfW-Effizienzhaus55)bzw. statt bisher 10 Prozent 12,5 Prozent (KfW-Effizienzhaus 70) des Darlehensbetrags. Die Änderungen beim Programm IKU für kommunale und soziale Unternehmen (219) sind analog. 2013 vergab die KfW im Programm IKK bei 183 Zusagen ein Volumen von 121 Millionen Euro, beim IKU waren es 133 Zusagen mit ei- nem Volumen von 48 Millionen Euro. baf www.kfw.de Genossenschaftliche Nahwärme Wie sich Energiegenossenschaften das Geschäftsfeld Nah- wärme erschließen können, darum geht es in einem Seminar in Münster. Vom 16. bis 18. Oktober 2014 lernen Interessierte, wie sich Nahwärmeprojekte „professionell und erfolgreich“ entwickeln und betreiben lassen. „Die Wärmeversorgung muss neu gedacht und strukturiert werden“, fordert Burghard Flieger von der innova eG. Das Seminar wolle dabei helfen, Energie in Bürgerhand auch im Wärmesektor konsequent zu verwirklichen. baf Weitere Infos: www.kircheundgesellschaft.de/veranstaltungen Bundestag beschließt Restriktionen für Windkraft Am 27. Juni hat der Bundestag nun eine Länderöff- nungsklausel für das Baugesetzbuch beschlossen, über die die Länder den Windkraftausbau behindern können – wenn sie das wollen. Die Regierungsfraktionen ignorieren damit eine Mehrheits- entscheidung des Bundesrates, der sich gegen die Länderöff- nungsklausel ausgesprochen hatte (siehe Energiekommune 6/2014).DieBundesländerhabennundieMöglichkeit,Mindest- abständefürWindkraftanlagenzubaulichenNutzungenvorzu- schreiben,diebiszumZehnfachenderHöheeinerWindkraftan- lage betragen können. Am 11. Juli wird sich der Bundesrat erneut mit dem Gesetz befassen.Erkannesabernichtverhindern,sondernnurverzö- gern. Der Bundestag kann den Bundesrat mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen überstimmen. Bayern will in seine Bauordnung die Mindestabstände auf- nehmen (siehe Energiekommune 5/2014). Hans-Josef Fell mit der Klagegemeinschaft Pro Windkraft hat bereits juristischen Widerstand dagegen angekündigt. AuchSachsenwillwohldieÖffnungsklauselnutzen–wirddies abervorraussichtlichnichtmehrvordenLandtagswahlenam31. August schaffen. Alle Länder, die die Privilegierung der Wind- kraftbegrenzenwollen,müssendierechtlichenGrundlagenbis Ende 2015 schaffen. Kommunen sollen aber das Recht haben, über Bebauungspläne Windkraftanlagen auch bei geringeren AbständenzubaulichenNutzungenzuerlauben.DieBundesre- gierungüberlässtdasRisiko,dieÖffnungsklauselumzusetzen, den Ländern. Dabei hält sie dies selbst für eine „nicht einfache Rechtsmaterie“. Die Öffnungsklausel müsse von den Ländern „verfassungsrechtlichsauber“gehandhabtwerden.Diesbetreff Fragen des Vertrauensschutzes und des Bestandsschutzes. ZudemdürfedieKlauselnichtzueinerVerhinderungsplanungfüh- ren. AWi Foto:StadtNürnberg