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Energiekommune_2014_07

gen und Eigenverbrauchs-Umlage nur einen Ansprechpartner hätte – den örtlichen Netzbetreiber. In einer Verordnungsermächti- gung steckt auch ein anderes Detail, das erst in letzter Minute von einzel- nen Umweltpolitikern der Koalition in das Gesetz hineinverhandelt wurde und das für viele lokale Akteure hochinteressant ist. Es geht um die Vermarktung von Strom aus EEG- Anlagen der näheren Umgebung an lokale Abnehmer. Für zahlreiche Stadtwerke und Energiegenossen- schaften ist dies ein heißes Thema. Ebenso wie für einige kommunale Wohnungsgesellschaften, die bereits mit dem Verkauf von Solarstrom vom eigenen Dach an ihre Mieter liebäugeln. Nach den ursprünglichen EEG-Plänen der Großen Koalition sah es so aus, dass es keine attraktive Option für solche lokalen Ökostrom- angebote mehr geben würde. Das Grünstromprivileg einer verringer- ten EEG-Umlage wurde nach Kritik der EU-Kommission abgeschafft. Die Verordnungsermächtigung nach § 95 des neuen EEG legt es nun allerdings in die Hand von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, ein neues Modell für Stromangebote aus EEG-Anlagen zu entwickeln. Es wird aber wohl vom Druck der kommunalen Basis und der Umweltverbände abhängen, ob die Regierung diese Karte tatsächlich zieht. Für viele Akteure vor Ort geht es dabei nicht nur um Ökologie und Kli- maschutz, sondern auch um lokale Wirtschaftskreisläufe mit entspre- chender Wertschöpfung und Strom- preise, die langfristig berechenbar sind. Für die Realisierung kommuna- ler Klimaschutzkonzepte ist es natür- lich oftmals die entscheidende Frage, ob sich Investitionen in erneuerbare Energien noch lohnen. Wer dabei auf Biogas aus nachwachsenden Rohstof- fen gesetzt hat, hat künftig schlechte Karten. Die Regierung will bundes- weit nur noch 100 Megawatt Neubau pro Jahr zulassen und dies auch nur aus biogenen Abfallstoffen. Lediglich Anlagen, die vor dem 23. Januar 2014 genehmigt worden sind und bis Ende des Jahres ans Netz gehen, fallen noch unter die Bedingungen des al- ten EEG. Alle übrigen Anlagen unter- liegen ab 1. August dem neuen Ge- setz. Wind bleibt im Trend Das gleiche gilt auch für Windparks, allerdings werden sich hier die Ver- gütungsbedingungen nach dem Re- ferenzertragsmodell für die Betreiber nicht so stark verschlechtern. Der Ausbau soll zwar künftig auch hier über eine mehr oder weniger starke Degression der Vergütungssätze für Neuanlagen, allerdings auf dem rela- tiv hohem Niveau des derzeitigen Ausbautempos. 2500 Gigawatt an neuen Windkraftanlagen sind der Zielkorridor des neuen EEG. Auch bei der Photovoltaik wird dieses Niveau angestrebt, allerdings lag das Ausbautempo hier in den Boomjah- ren 2011 und 2012 dreimal so hoch. Und weil die EEG-Vergütungen zu- letzt viel schneller gesunken sind als die Preise für Solaranlagen mithalten konnten, liegt der deutsche Markt in diesem Jahr bislang deutlich unter- halb der Zielmarke. Ausschreibung für Solarparks Bei Bürgersolarparks auf Basis von Einspeisetarifen, mit denen viele Kommunen in den letzten Jahren ih- re Klimabilanz aufbesserten und von denen man sich langfristig auch Ge- werbesteuereinnahmen versprechen konnte, ist mit dem neuen EEG radi- kal umzudenken. Bis zu 500 Mega- watt an Freiland-Solaranlagen möch- te die Bundesregierung jährlich aus- schreiben. Wie das genau passieren soll, steht noch nicht fest und wird erst in einer Verordnung geregelt werden. Welche Rolle Bürgerbeteili- gung hier spielen kann, wird nicht zuletzt von den Ausschreibungsbe- dingungen abhängen. Ab dem Jahr 2017 sollen nach dem EEG alle größeren Regenerativ- Projekte ausgeschrieben werden. Dies war zwar während der Koaliti- onsverhandlungen nur als Option vereinbart worden und einige Abge- ordnete sind darüber nicht glücklich, aber im Gesetz liest es sich schon wie eine beschlossene Sache. Guido Bröer E E G - N O V E L L E 77/ 2014Energiekommune rkt in Kommunen Foto:EnergieAgentur.NRW

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